Kompatibilität
Hocker, bei denen für den Auf- und Abbau das untere Gelenk bewegt wird, können eingesetzt werden.
Dabei ist das untere Gelenk so einzustellen, dass das Mittelrohr nicht höher als ca. 4 cm vom Boden entfernt ist. Andernfalls kann es nicht in die Grundplatte hineingestellt werden.
Die Grundplatte, die unter dem Schlagzeugsitz platziert wird, hat eine Höhe von 4,5 cm und einen Loch-Innendurchmesser von 3,8 cm.
Das heißt, das Sitzrohr muss einen Außendurchmesser von weniger als 3,8 cm haben und mindestens 4 cm oder weniger, über dem Boden enden.